Allgemeine Geschäftsbedingungen

eck5 - marketing event promotion, Inh. Carina Spethmann-Tonn

 

1. Allgemeines

Die Lieferungen und Leistungen von eck5, Inh. Carina Spethmann-Tonn aufgrund von Direktbestellungen vor Ort, via Telefon , Telefax oder Bestellungen Online über das Internet liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung  von eck5, Inh. Carina Spethmann-Tonn.

 

2.  Geltungsbereich

(1) In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Firma eck5, Inh. Carina Spethmann-Tonn  nachfolgend „Agentur“ und der Kunde/Besteller als „Kunde“ benannt.

(2) Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der Agentur erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.


3. Angebot und Vertragsabschluss
(1) Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
(2) Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, kann die Agentur diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Storniert der Kunde seine Bestellung noch bevor die Agentur den Vertrag erfüllt hat, ist die Agentur berechtigt, die Stornierung der Bestellung anzunehmen oder abzulehnen. Die Stornierung ist nur in schriftlicher Form möglich. Im Fall der Ablehnung besteht die Agentur auf die Erfüllung des Vertrages. Im Fall der Annahme ist die Agentur berechtigt, je nach Auftragsstatus vom Kunden eine Aufwandsentschädigung  zu verlangen.
(3) Nach getätigter Bestellung werden die Vertragsdaten des Kunden gespeichert.

 

4. Unterlagen/Materialien

Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Angaben in sämtlichen Publikationen der Agentur, wie z.B. Kataloge, Zeichnungen, Angebote etc. gelten nicht als zugesicherte Eigenschaften. Zu ihrer Zusicherung durch die Agentur bedürfen solche Angaben in jedem Fall der schriftlichen Vereinbarung.

 

5. Preise
(1) Unsere Preise gelten ab unserem Standort und verstehen sich zuzüglich Transport- und Verpackungskosten bzw. Reisekosten und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Reisekosten, Kosten des Transports und der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Agentur an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 1 Monat ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Agentur genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Die Agentur behält sich vor, etwaige unvorhersehbare Kosten dem Kunden nachträglich und ohne vorherige, gesonderte Genehmigung zu berechnen. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall nur für die tatsächlich nachweisbar entstandenen Kosten.

6. Lieferzeit
(1) Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der  Agentur die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten der Agentur oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat die Agentur auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Agentur, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit, oder wird die Agentur von seiner Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die Agentur nur berufen, wenn er den Kunden unverzüglich benachrichtigt.
(4) Die Agentur ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Teillieferungen und Teilleistungen bedarf es einer gesonderten Mitteilung an den Kunden. Die Agentur ist berechtigt, jede Teillieferung und Teilleistung gesondert abzurechnen, nach Rechnungsstellung der Teillieferung bzw. Teilleistung hat der Kunde diese im Rahmen der geltenden Zahlungsbedingungen der Agentur zu regulieren. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden besteht nach jeder Teillieferung gesondert nach dem jeweils geschlossenen Vertrag. bedürfen der Schriftform.
(6) Verweigert der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme oder erklärt er ausdrücklich, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Agentur Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages beanspruchen. Gerät der Kunde länger als 30 Tage in Annahmeverzug hat er die Kosten der Lagerung der nicht abgenommenen Ware zu tragen. Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages stehen der Agentur 30% des Warenwertes ohne Mehrwertsteuer zu, es sei denn, dass die Agentur einen höheren Schaden oder der Kunde einen geringeren Schaden nachzuweisen.

 

7. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Agentur verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der Agentur unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

Bei Durchführung von Events im Kundenauftrag ist der Kunde mit Beginn des Veranstaltungsaufbaus für sämtliche Schäden haftbar. Es wird empfohlen eine entsprechende Veranstalter- und Veranstaltungsversicherung abzuschließen.

 

8. Gewährleistung

(1) Die Agentur gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind; die Gewährleistungsfrist beträgt für mechanische Teile der Produkte ein Jahr, für elektrische Teile sechs Monate, wobei hiervon Glühkörper ausgenommen sind. Für Drucke wird ausschließlich das vom Käufer gelieferte Datenmaterial verwendet, für die Übereinstimmung von Farben und Kontrasten, wird nur nach vorheriger, kostenpflichtiger Druckfreigabe (Proof ist vom Käufer ausdrücklich zu bestellen) Gewährleistung übernommen. Ohne Probedruck mit Freigabe, wird die Gewährleistung für Drucke ausgeschlossen.

Hält die Agentur (Daten-)Materialien oder Teile, die von dem Kunden zur Verarbeitung zur Verfügung gestellt werden, für nicht verwendbar oder mängelbehaftet, so ist die Agentur berechtigt, diese zurückzuweisen. Die Agentur übernimmt keine Gewährleistung für von dem Kunden gelieferte (Daten-)Materialien oder Teile. Die Agentur ist berechtigt, diese Teile bzw. Materialien zu verwenden ohne Prüfung auf ihre Mangelfreiheit bzw. Geeignetheit, dieses gilt insbesondere für gelieferte Druckdaten. Desweiteren übernimmt die Agentur keine Gewähr für die Geeignetheit von Daten, Mustern, Designs, Werkzeugen, Zeichnungen oder Spezifikationen bezüglich spezieller Teile, die von dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.

(2)  Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Gefahrübergang. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Agentur nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

(3)  Mängelrügen oder sonstige Beanstandungen, auch solche hinsichtlich der Liefermenge, sind nur rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei uns eingehen. Die Pflicht des Kunden zur sofortigen und vollständigen Überprüfung gelieferter Ware bestimmt sich nach §§ 377, 378 HGB. Der Kunde muss der Kundendienstleistung der Agentur Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Agentur unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

(4) Im Falle einer Mitteilung des Kunden, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt die Agenturr nach seiner Wahl, dass:

a) das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur bzw. Umtausch und anschließender Rücksendung an die Agentur geschickt wird;

b) die Agentur das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Service-Techniker des Verkäufers zum Kunden geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.

Falls der Kunde verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an dem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann die Agentur diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen der Agenturs zu bezahlen sind.

(5) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

(6) Gewährleistungsansprüche gegen die Agentur stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

(7) Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherung, die den Kunden gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.

(8) Bei Durchführung einer Veranstaltung für den Kunden, ist vom Kunden eine entsprechende Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Es wird keine Haftung für Personen- oder Sachschäden übernommen.

 

9. Eigentumsvorbehalt
(1)
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der Agentur aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden der Agentur die folgende Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig übersteigt.

(2) Die Ware bleibt Eigentum der Agentur. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn.

Erlischt das (Mit-) Eigentum der Agentur durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die Agentur übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum der Agentur unentgeltlich. Ware, an der die Agentur (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

(3) Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Agentur hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.

(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – ist die Agentur berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Agentur liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.

 

10. Zahlung

(1) Der Kaufpreis ist ausschließlich auf das Geschäftskonto der Agentur zu entrichten. Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung zu zahlen
. Die Agenturr ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren.

Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Agentur berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

(3) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Agentur über den Betrag verfügen kann. Schecks werden nicht akzeptiert.    

(4) Gerät der Kunde in Verzug, so ist die Agentur berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basissatz gemäß Diskontsatz Überleitungsgesetz zu fordern.

Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist.

(5) Wenn der Agentur Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere seine Zahlungen einstellt, oder wenn der Agentur andere Umstände bekannt werden, so ist die Agentur berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. Die Agentur ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

(6) Verstößt der Kunde gegen einen der vertraglich getroffenen Vereinbarungen und ist er innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach entsprechender Bekanntgabe und Aufforderung durch die Agentur nicht bereit oder in der Lage, den Vertragsverstoß zu beseitigen, so berechtigt dies die Agentur wahlweise alle weiteren Lieferungen einzustellen, bis der Kunde den Vertragsverstoß beseitigt hat oder zum Rücktritt vom Vertrag und zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung gegenüber dem Kunden.

(7) Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

 

11. Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Kunden gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

12. Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 7 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wurde - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Ein Widerruf bei Bestellung einer Sonderanfertigung mit kurzer Lieferfrist oder eiligem Fertigungsbeginn ist nicht möglich. Wir behalten uns das Recht vor, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von max. 10% des Auftragswerts zu berechnen, darüber hinaus muss der entstandene Schaden durch uns nachgewiesen werden. Veranstaltungen können spätestens 14 Tage vor ihrem Beginn storniert werden, hier ist der tatsächliche Aufwand zzgl. 10% Stornopauschale zu zahlen.  Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger ( bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1,2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:

eck5

Carina Spethmann-Tonn

Möllner Eck 5

23881 Breitenfelde

info@eck5.de

Fax: 0 45 42/ 985 45 69

 

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

 

13.  Sonstiges

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Agentur und Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(2) Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Schwarzenbek ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen teilweise oder vollständig unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 


Mietbedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Gegenständen durch eck5, Inh. Carina Spethmann-Tonn

 

1. Vertragsgegenstand

Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Spätestens mit der Anlieferung der Artikel am Einsatzort gelten nachstehende Bedingungen als anerkannt. Vertragsgegenstand sind die in dem Mietlieferschein im Einzelnen aufgeführten Artikel.

 

2. Mietdauer

Die Mietdauer wird nach Tagen berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mietdauer beginnt mit dem vertraglich festgeschriebenen Tag (1. Veranstaltungstag) und endet mit dem vertraglich festgeschriebenen Tag (Veranstaltungsende) am Verwendungsort. Nicht als Mietdauer wird jeweils ein Logistiktag vor und nach der Veranstaltung gerechnet. Verzögert sich das Eintreffen der Artikel beim Vermieter über die ursprünglich vorgesehene Mietdauer hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag.

 

3. Versand und Gefahrenübergang

Der Versand der Artikel erfolgt auf Kosten des Mieters auf dem günstigsten Versandweg, es sei denn, der Mieter hat ausdrücklich eine bestimmte Versandart vorgeschrieben. Die Kosten einer auf Wunsch des Mieters abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu dessen Lasten. Der Gefahrenübergang tritt ein bei Abholung oder Anlieferung (Lieferschein) und erlischt bei Rückgabe oder Abholung.

 

4. Artikel - Sicherung

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bis zur Rückgabe  gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Danach haftet er nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben könnten, ist ausgeschlossen.

 

5. Versicherung

Unsere Mietsysteme sind nicht versichert. Um sich vor den Folgen von Beschädigung und Verlust zu schützen, sollte eine entsprechende Schadensversicherung durch den Mieter abgeschlossen werden.

 

6. Gebrauch der Mietsache

Die vermieteten Artikel sind Eigentum des Vermieters oder dessen Auftraggebers. Der Mieter hat sie in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. Eine Untervermietung der Artikel ist nicht gestattet. Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung der Artikel.

 

7. Gewährleistung

Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Artikel im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Hat der vermietete Artikel im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges einen Fehler, der seine Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder in einem Umfange mindert, der einer Aufhebung gleichkommt, kann der Vermieter nach seiner Wahl den Fehler beheben, den fehlerhaften Artikel austauschen oder vom Vertrag zurücktreten. Für die Dauer der Aufhebung der Tauglichkeit mindert sich der Mietpreis in entsprechendem Umfang. Für Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet der Vermieter nur, wenn diese auf einem bei Gefahrenübergang vorhandenen Fehler beruhen. Die Haftung erstreckt sich auf die Kosten der Instandsetzung bis zur Höhe des Mietpreisanspruches des Vermieters, mit welchem ein etwaiger danach gegebener Schadenersatzanspruch zu verrechnen ist. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.

 

8. Haftung des Mieters

Der Mieter ist dem Vermieter für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht bedingungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Den Schaden des zufälligen Unterganges sowie einer zufälligen Beschädigung trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Alle Schäden hat der Mieter zu tragen, unabhängig davon, ob der Schadensfall durch Dritte verursacht wurde.

 

9. Lizenzen

Beim Betreiben von Video- und Audiosystemen dürfen vom Mieter eingesetzte Bild- und Tonwiedergaben nur nach den Bedingungen der jeweiligen Lizenzinhaber erfolgen. Bei EDV-Systemen darf mitzuverwendende Software nur für das einzelne dafür bestimmte Gerät benutzt werden. Beim Betreiben der Geräte darf mitzuverwendende Software nur nach den gesondert mitgeteilten Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt werden. Der Mieter stellt den Vermieter im Falle nicht bedingungsgemäßer Nutzung von Bild- und Tonmaterialien sowie von Software von allen Schadenersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.

 

10. Rücktritt des Mieters

Tritt der Mieter, gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, so werden 10% des Auftragswertes als Rücktrittskosten berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als 4 Wochen vor Mietbeginn, so werden 20%, bei weniger als 2 Wochen 30% und bei weniger als einer Woche 50% des Mietbetrages zur Zahlung fällig.

 

11. Rechte Dritter

Der Mieter hat die Artikel von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwenigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Artikel dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

 

12. Lieferungen

Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder einem seiner Lieferanten, wie z. B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen etc., berechtigen den Vermieter unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.

 

13. Sicherheitsleistung

Übersteigt die vereinbarte Miete den Betrag von 2.000 EURO, ist der Vermieter berechtigt, eine Mietvorauszahlung in Höhe von 50%  des vereinbarten Mietpreises zu verlangen. Der Vermieter kann unabhängig davon verlangen, dass der Mieter für die Dauer des Mietvertrages eine Kaution bis zur Höhe des Zeitwertes der vermieteten Artikel beim Vermieter hinterlegt. Die Kaution wird dem Mieter nach Beendigung des Mietvertrages und Wiedereintreffen des vermieteten Artikels beim Vermieter zurückgezahlt.

 

14. Zahlungshinweise

Der Mietpreis, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer, ist sofort bei Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums der Rechnungen des Vermieters von mehr als 7 Tagen, berechnet der Vermieter vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von  5% über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank. Der Mieter kann gegen die Forderungen des Vermieters nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

15. Rückgabe der Mietsache

Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr den gemieteten Artikel nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben.

 

16. Verspätete Rückgabe

Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter jeden Schaden zu ersetzen. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche des Vermieters für die Zeit, die für die Instandsetzung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten.

 

17. Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Erfüllungsort ist der Standort des Vermieters. Als Gerichtsstand für beide Teile ist das nächstliegende Amts- bzw. Landgericht, in dessen Bezirken der Vermieter seinen Standort hat, vereinbart. Bei Vermietungen nach außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt deutsches Recht als vereinbart zusätzlich zu den hier vereinbarten Bedingungen.